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Energielabel

Energieverbrauch und die EU-Energielabels

Im Rahmen der Initiative zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Europa führte die EU vor einigen Jahren die Energielabels ein. Während diese Labels bereits weit verbreitet im privaten Sektor verwendet werden, wird ihre Einführung auch schrittweise auf den gewerblichen Markt ausgeweitet. Ab dem 1. Juli 2016 wird die erste Phase der Regelung in Kraft treten, und das Energielabel wird für Kühl- und Tiefkühlgeräte auf dem gewerblichen Markt verpflichtend. Aber was bedeutet dies für Ihr Unternehmen? Kurz gesagt, künftig dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die einen geringen Energieverbrauch aufweisen und entsprechend mit einem Energielabel versehen sind, das den Energieverbrauch anzeigt.

Für welche Geräte gelten die neuen Anforderungen?

Zu Beginn wird das Energielabel für Kühl- und Tiefkühlgeräte eingeführt. Es ist jedoch nicht für alle Kühl- und Gefriergeräte verbindlich. Das Label gilt grundsätzlich für (Schnell-)Kühl- und Tiefkühlgeräte, in denen Lebensmittel aufbewahrt werden. Das bedeutet, dass Geräte mit einer Anzeige- oder Showfunktion, wie etwa Glastürschränke, Vitrinen, Tiefkühltruhen oder Salatbars, nicht zur Kennzeichnungspflicht gehören.

Die Regelung betrifft auch nur Geräte mit Umluft- oder ventilierter Kühlung. Daher sind rein statische Geräte, die keinen unterstützenden Ventilator nutzen, von der Regelung ausgenommen. Auch die Kühl- und Tiefkühlaggregate in unseren Zellen benötigen kein Energielabel. Es gibt zudem weitere Kriterien, die entscheiden, ob ein Gerät unter diese Regelung fällt. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Geräte betroffen sind, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stehen Ihnen gerne für eine Klärung zur Verfügung.

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2016?

Ab diesem Datum müssen die betroffenen Geräte den von der EU festgelegten Energieverbrauchsvorgaben entsprechen. Für die Geräte von Combisteel hat dies jedoch keine Auswirkungen. Alle unsere Geräte erfüllen die erforderlichen Standards und können wie gewohnt verkauft werden. Sie erhalten ein Energielabel mit einer Bewertung von A bis G, wobei A den niedrigsten Energieverbrauch anzeigt. Zusätzlich wird die Bedienungsanleitung um Details zum Energieverbrauch ergänzt. Dazu gehören unter anderem Informationen zum Kältemitteltyp, zum Erderwärmungspotential (GWP), zum Nettovolumen in Litern sowie dem jährlichen Stromverbrauch in kWh. Diese Informationen werden auch auf unserer Website bereitgestellt, und Händler können sich mit einem Login Zugang zu diesen Daten verschaffen.

Vergleich von Energielabels

Mit der Einführung der Energielabels wird der Vergleich von Geräten erleichtert. Dabei ist es wichtig, die Geräte auf der Grundlage der richtigen Daten zu vergleichen. Achten Sie besonders darauf, ob die Geräte in derselben Klimaklasse getestet wurden. Die Klimaklassen beziehen sich auf die Umgebungstemperatur, unter der das Gerät getestet wurde. Ein Gerät mit einem A-Label in der Klasse 3 hat möglicherweise kein A-Label mehr, wenn es in der Klasse 4 getestet wird. Unsere Geräte werden in der Regel in der Klimaklasse 4 getestet, mit einer Umgebungstemperatur von 30°C, einige Modelle sogar in der Klasse 5.

In den kommenden Monaten werden wir diese Änderungen Schritt für Schritt umsetzen und die Energielabels auf unserer Website anzeigen.

 

Wir verstehen, dass es eine Umstellung ist, und dass einige Fragen noch offen sein könnten. Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

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